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Mittwoch, 4. September 2024

RKI-Files im Gericht: Covid-Tätigkeitsverbot von Pflegerin ausgesetzt

Als erstes Gericht Deutschlands nutze das Verwaltungsgericht Osnabrück für seine heutige Entscheidung die ungeschwärzten RKI-Protokolle. Es entschied heute zugunsten einer klagenden, offenbar ungeimpften Pflegerin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot des Landes.

Auf der mündlichen Verhandlung sagte der jetzige RKI-Präsident Lars Schaade aus.

Dabei argumentierte das Gericht, dass die Verordnung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit verletze. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2022 anders über die gleiche Corona-Verordnung.

Das Verwaltungsgericht fordert nun eine erneute Prüfung der Verordnung durch das Bundesverfassungsgericht. 

 

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