Als erstes Gericht Deutschlands nutze das Verwaltungsgericht Osnabrück für seine heutige Entscheidung die ungeschwärzten RKI-Protokolle. Es entschied heute zugunsten einer klagenden, offenbar ungeimpften Pflegerin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot des Landes.
Auf der mündlichen Verhandlung sagte der jetzige RKI-Präsident Lars Schaade aus.
Dabei argumentierte das Gericht, dass die Verordnung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit verletze. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2022 anders über die gleiche Corona-Verordnung.
Das Verwaltungsgericht fordert nun eine erneute Prüfung der Verordnung durch das Bundesverfassungsgericht.
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