Am 13. Verhandlungstag gegen Michael Ballweg am Landgericht Stuttgart offenbarte sich erneut eine Kette an fragwürdigen Entscheidungen. Ein junger Steuerfahnder legte steuerliche Bewertungen vor, die teilweise auf persönlicher Meinung basierten: Kaffee sei absetzbar, Tee jedoch nicht. Ein Notstromaggregat? Privat, da angeblich nicht für eine IT-Firma erforderlich oder für QUERDENKEN nutzbar. Diese subjektiven Einschätzungen flossen ungeprüft in Berichte und die Anklage ein. Das Verfahren zeigt, wie wenig professionell die Ermittlungen geführt wurden.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig und Hans Böhme kritisierten die mangelnde Überprüfung und die offensichtliche politische Dimension des Verfahrens. Michael Ballweg stellte erneut klar: Die Zahlen der Anklage entsprechen nicht der Realität – und die wachsenden Lücken im Verfahren werfen immer mehr Fragen auf.
📅 Nächster Verhandlungstag: Donnerstag, 19. Dezember 2024
📍 Ort: Landgericht Stuttgart – Sachgruppenleiter der Steuerfahndung
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