Paul Klemm von COMPACT wollte in Baden-Württemberg einen Vortrag beim Schwabenkongress halten. Dann der Paukenschlag: Er bekommt Stadtverbot! Im Hintergrund zieht der Geheimdienst seine Fäden.
Eine Art Tagebuch mit Ausflügen in die Welt der Politik und auch die Natur kommt nicht zu kurz. Mittlerweile beherrscht die Politik die Themen, was nicht unbedingt heißt, dass dieser Blog alle Themen unterstützt. Meinungsvielfalt ist gefragt und eine Bildung der eigenen Meinung!
Samstag, 30. November 2024
„Wir leben in einer Zeit, in der Angst gezielt geschürt wird." (Dirk Müllers Lebensweisheiten)
Dirk Müller hat ja so recht. Schaut und urteilt selbst!
Interview mit Staranwalt Ralf Höcker: Straffrei schimpfen
Es gibt einen merkwürdigen Doppelstandard im Land: Wer Robert Habeck „Schwachkopf“ nennt, der muss mit Hausdurchsuchungen rechnen. Wer Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine „Bitch“ nennt, wird zu 2.100 Euro Strafe verurteilt. Gleichzeitig müssen Politiker der AfD – oder gar ihre Wähler – sich dieselben Beleidigungen und gar Aufrufe zur Gewalt gefallen lassen. Wie kann das sein?
Dr. Ralf Höcker ist Deutschlands bekanntester Anwalt für Äußerungs- und Medienrecht. Er ist der Mann, den Politiker und Prominente anrufen, wenn sie gegen Falschaussagen von Journalisten vorgehen wollen. Er klärt auf: Wer singt und tanzt und dabei einen Politiker beleidigt, der macht Kunst – und die ist geschützt. Wer aber geradeheraus einen Politiker nur beleidigt, der macht sich strafbar.
Höckers Kanzlei vertritt auch den Juristen Ulrich Vosgerau im Fall Correctiv. Es ist ein ungleicher Kampf gegen die gebührenfinanzierten ÖRR-Sender: Denn jede Falschbehauptung muss durch alle Instanzen geklagt werden. Der Preis der Wahrheit in Deutschland ist sehr, sehr hoch.