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Samstag, 16. September 2023

Ein Meinungsbeitrag von Friedemann Willemer

Zusammen mit 37 Bürgern habe ich am 13. September 2023 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben mit dem Ziel, das Bundesverfassungsgericht möge dem Gesetzgeber gebieten, nach über 30 Jahren seit Vollendung der Einheit Deutschlands, Artikel 146 Grundgesetz zu aktivieren und damit dem deutschen Volk, alleiniger Träger der Staatsgewalt, die Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Bisher hat sich der Gesetzgeber unter Missachtung der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und der vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes mit fadenscheiniger Begründung geweigert, sein bei Abfassung des Grundgesetzes gegebenes Versprechen einzulösen, dass das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung in Vollzug der Präambel a.F. und Artikel 146 a.F. über seine Verfassung in freier Entscheidung abstimmt.

Stattdessen hat der Gesetzgeber mit Artikel 4 Ziff. 6 des Einigungsvertrages die verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes faktisch beseitigt, indem er ihre Ausübung in sein Belieben stellte. Entsprechend vorhersehbar war das Resultat der „Empfehlung“ der Regierungen der beiden Vertragsparteien des vereinten Deutschlands lt. Artikel 5 des Einigungsvertrages an die gesetzgebenden Körperschaften, sich mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung zu befassen.

Die eher lustlose Beschäftigung mit dieser Frage durch die gemeinsame Verfassungskommission aus Bundestag und Bundesrat unter Vorsitz von Henning Voscherau (SPD) und Hubert Scholz (CDU) endete mit der Verweigerung einer Volksabstimmung. Eine Volksabstimmung über das Grundgesetz sei entbehrlich. Sie könne dessen bereits bestehender Legitimation nichts mehr hinzufügen (BT-Drs. 12/6000, S. 111 f.).

Hier weiterlesen:

https://apolut.net/pressemitteilung-verfassungsbeschwerde-zu-artikel-146-grundgesetz/ 

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