Wir dürfen diese schweren Eingriffe in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht hinnehmen.
Diese Justiz entfernt sich vom Rechtsstaat.
Hintergrund der aktuellen Fälle:
Der "Suffkopf"-Fall (Friedrich Merz):
Der "Schwachkopf"-Fall (Robert Habeck):
Der "Krapfen"-Fall (Dorothee Bär)
Trotzdem ordnen Ermittlungsrichter Durchsuchungen an. Meiner Ansicht nach sind diese Entscheidungen absolut unvertretbar. Beleidigung ist ein vergleichsweise mildes Delikt im Bagatellbereich.
Vergleichsweise harmlose Äußerungen, die die Grenze zur strafbaren Beleidigung nur geringfügig überschreiten.
Hausdurchsuchungen sind schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte eines Bürgers. Gemäß Artikel 13 GG ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes Gut, das nur unter strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.
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