Ein Gericht erlaubt es der AfD-Politikerin Beatrix von Storch die Arbeit von Correctiv als „dreckig Lügen“ bezeichnen darf. Wer wie Correctiv im Meinungsstreit austeilt, der muss auch einstecken können, so das Gericht. Doch die bahnbrechende Meldung steckt im Detail: Das Gericht zweifelt in der Urteilsverkündung die Gemeinnützigkeit des Unternehmens Correctiv an. Denn gemeinnützige Unternehmen werden steuerlich begünstigt – aber müssen dafür weltanschaulich neutral sein. Und: Ist es legal, dass Spendengelder einfach so vom gemeinnützigen Unternehmen Correctiv zu einer profitorientierten Tochtergesellschaft umgeleitet wurden?
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