Mit der fortschreitenden Aufrüstung von Mobilfunkantennen auf 5G wird eine verschleierte Leistungserhöhung eingeführt. – Die Grenzwerte werden überschritten, und dies ohne Baubewilligung. Das Schweizer Bundesgericht schafft mit zwei Gerichtsentscheiden Präzedenzfälle mit weitreichenden Konsequenzen. Mobilfunkfirmen müssen nun nachträglich unzählige Baubewilligungsgesuche einreichen. Mit dieser Sendung wird aufgezeigt, dass wir JETZT mit Einsprachen großes Übel abwenden können. – Es besteht dringender Einsprachebedarf!
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